Samstag, Januar 12, 2019

Die Lösung für Nusskäse, Sonnenmilch und Meeresfrüchte

So, wieder da. Schön war's in Malmö, aber auch ekelhaft. So was von ekelhaft. Das lag daran, das ich nicht nur leckere Rohkost gegessen habe, sondern auch dem Disgusting Food Museum einen Besuch abgestattet habe. Davon demnächst ausführlich mehr.

Gestern habe ich mir dann ein bisschen Erholung gegönnt, also um genau zu sein, nur das gearbeitet, worauf ich Lust hatte. Und das hatte natürlich einmal wieder mit Genießen zu tun oder vielmehr der Vorbereitung dafür. Und was dabei rausgekommen ist, das kannst Du eventuell auch bei einem neu konzipierten Seminar zum Thema Algen erleben. Ich habe heute den ersten Entwurf für das Menü, das wir in diesem Rohkost"koch"kurs herstellen und verkosten wollten, zusammengestellt und so könnte es aussehen:

Unsere Meeresfrüchte sind natürlich immer echte "Früchte"


Erster Gang:

Weiße Selleriesuppe mit Vogelmiere-Fenchel-Öl und cremigen Nori-Meeresfrüchten.

An dieser Stelle stutze ich im Schreiben und vor meinem inneren Auge erscheint in großen fetten roten Buchstaben folgende Frage:

Dürfen Meeresfrüchte eigentlich Meeres"früchte" heißen?

Es sind doch gar keine Früchte. Wenn laut eines Urteils des oberstem Europäischen Gerichtshofs Nussmilch nicht Nussmilch und Cashewkäse nicht Cashewkäse heißen dürfen, wieso dürfen dann Meeresfrüchte so heißen, wie sie heißen. Das suggeriert dem Verbraucher ja ebenso ein falsches Bild wie es Cashewmilch angeblich tun soll, nämlich dass diese wie Früchte beliebig und von alleine nachwachsen könnten. Es verschleiert völlig, dass es sich im Normalfall um lebende Tiere handelt, die gefangen, getötet oder wahlweise auch lebendig verspeist werden. Hier bedarf es dringend der Korrektur liebe Verbraucherschützer oder das Verbot von "Nussmilchkäse" muss aufgehoben werden. Entweder es gibt Nussmilch und Meeresfrüchte oder es muss Nussdrink, -creme oder -aufstrich - oder wie auch immer es korrekt zu bezeichnen wäre - und Meerestiere heißen. Ich warte auf eine allgemeingültige Entscheidung an Stelle von Willkür gegenüber veganen Produkten.
Und übrigens, wenn wir schon dabei sind: Auf meine Frage nach der Sonnenmilch, die weder Sonne enthält noch von einer sonnenbestrahlten Kuh stammt, habe ich von der Verbraucherschutzseite auch noch keine Antwort bekommen. Es ist doch hanebüchen angesichts der entfachten Diskussionen, eine solche Produktbezeichnung nicht zu bemängeln.

Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass Sprache nicht immer logisch sein muss und auch etwas Gewachsenes ist und der zunehmende Veganismus hier einfach die Sprachentwicklung überrollt hat. Allerdings ist unsere Sprache aus meiner Sicht durchaus in der Lage mit derlei Dingen umzugehen. Beispiel: Ein Schirm und ein Lampenschirm sind natürlich zwei völlig verschiedene Dinge, einen Lampenschirm als Schirm zu nutzen ergäbe keinen Sinnen, denn vermutlich wird man nass. Wie um alles in der Welt kommen wir aus diesem sprachlichen Dilemma raus?

Ich schlage vor, wir machen es wie in der Botanik:

Da ist es nämlich so: Wenn eine Pflanze zu einer Gattung gehört, deren Namen sie trägt, dann heißt sie wie diese Gattung und zur Artbezeichnung bekommt sie einen zusätzlichen Namen vorangestellt und eventuell auch einen Bindestrich:

Das Kriechende Fingerkraut heißt Potentilla (Gattungsname) für Fingerkraut + reptans (Artname) für kriechend.

Das Frühlings-Fingerkraut heißt Potentilla (Gattungsname) + neumanniana (Artname)

Das Gänsefingerkraut - Achtung: ein Wort! - heißt nicht Potentilla, gehört nicht zu der Gattung, also bekommt es weder Bindestrich und Extraname, sondern einen eigenen langen Namen, der teilweise einen anderen Namen enthält: Gänsefingerkraut, lateinisch Argentina anserina.

Wenn jetzt also ein Käse aus Nüssen hergestellt ist, dann ist es laut Verbraucherschutz ja kein Käse, dann könnte er also Nusskäse heißen, er enthält zwar das Teil-Wort käse, was ihn aber noch lange nicht zum Käse macht. Eine Brotkrume darf ebenso das Teilwort Brot enthalten, wie der Lampenschirm, den Schirm enthalten darf, ohne zwangsweise mehr als 2 g wiegen zu müssen beziehungsweise vor Regen zu schützen, nicht wahr? Können wir uns soweit einigen?

Den Käse aus Milch könnte man dann vom Nusskäse unterscheiden, indem er entweder
nur Käse oder eben
Ziegen-Käse,
Rohmilch-Käse,
Streich-Käse,
Berg-Käse
Schnittlauch-Käse oder
Nuss-Käse (das wäre dann ein Käse aus Milch mit Nüssen) genannt wird.

Dann müssten auch nicht solche Ausnahmen definiert werden wie hier im Anhang zum EuGH-Urteil.

Ich erhebe übrigens Urheberschutz auf diese Idee, möge bitte jetzt kein Politiker oder Verbraucherschützer erwägen, diese als sein geistiges Eigentum zu verkaufen.

Für die Meeresfrüchte, würde das heißen, dass meine Meeres-Früchte dann mit einem Bindestrich geschrieben werden müssten, aber in diesem Fall würde ich es wirklich sinnvoll finden, wenn man stattdessen einfach Meerestiere sagen könnte.

Falls ich dich liebe/r Leser*In jetzt verwirrt habe, dann tut es mir leid, ich wollte eigentlich das Menü für's Seminar aufschreiben... das mache ich dann im nächsten Post. Schönes Wochenende schon mal und falls Du eine bessere Idee zur Lösung des veganen und nicht-veganen Sprachwirrwarrs hast, dann immer her damit, unten in den Kommentaren. Und ich freue mich, wenn Du diesen Post teilst, vielleicht kannst Du damit ja auch etwas beitragen, damit diese unleidliche Sache endlich politisch und rechtlich geklärt werden kann.


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